Jedes Jahr musst du uns deine Einkünfte des Vorjahres in deiner Steuererklärung mitteilen. Die Steuererklärung 2025 bezieht sich auf die Einkünfte, die du im Jahr 2024 erhalten hast.
Jedes Jahr musst du uns deine Einkünfte des Vorjahres in deiner Steuererklärung mitteilen. Die Steuererklärung 2025 bezieht sich auf die Einkünfte, die du im Jahr 2024 erhalten hast.
In der PDF-Datei siehst du, wie 100 Euro gezahlte Steuern und Sozialbeiträge aufgeteilt werden.
Warst du am 1. Januar 2025 17 Jahre oder jünger?
Hast du 2024 Berufseinkünfte erhalten (beispielsweise über einen Studentenjob oder als Student-Selbstständiger) oder hattest du verschiedene Einkünfte (beispielsweise erhaltene Unterhaltsleistungen oder Entschädigungen aus Vereinsarbeit)?
Dann musst du 2025 eine Steuererklärung einreichen.
Dann musst du 2025 keine Steuererklärung einreichen.
Warst du am 1. Januar 2025 18 Jahre oder älter?
Dann musst du 2025 eine Steuererklärung einreichen, auch wenn du 2024 nichts verdient hast.
Was sind Unterhaltsleistungen?
Sind deine Eltern getrennt? Dann kann es sein, dass der Elternteil, bei dem du nicht wohnst, Unterhaltsleistungen für dich zahlt. Das ist Geld, das dir dabei hilft, Grundbedürfnisse wie Essen oder Kleidung zu decken. Diese erhaltenen Unterhaltsleistungen musst du im Prinzip in deiner eigenen Erklärung angeben.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass du einen „Vorschlag der vereinfachten Erklärung“ erhältst, wenn du keine Einkünfte oder lediglich Berufseinkünfte hast. Du musst sie nur noch überprüfen.
Wenn alles korrekt und vollständig ist, musst du nichts weiter tun. Nur wenn deine Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind, musst du den Vorschlag berichtigen:
ONLINE
Ab Ende April kannst du deinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung online über MyMinfin unter „Meine Erklärung“ einsehen. Hier kannst du auch mögliche Änderungen vornehmen.
PAPIER
Wenn du kein aktives Konto auf My eBox hast, erhältst du den Vorschlag per Post. Wenn deine Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind, musst du dies melden:
entweder online über MyMinfin unter „Meine Erklärung“
oder indem du das beigefügte Antwortformular zurücksendest.
Kennst du schon My eBox?
Das ist das Online-Postfach, in dem viele offizielle Dokumente angezeigt werden. Gib bei der Aktivierung deiner eBox deine E-Mail-Adresse an, damit du benachrichtigt wirst, sobald ein Dokument verfügbar ist.
Überprüfe zuerst in MyMinfin unter „Meine Erklärung“, ob du einen elektronischen Vorschlag der vereinfachten Erklärung empfangen hast. Hast du keinen erhalten? Dann musst du selbst eine Steuererklärung einreichen:
Ab Ende April kannst du dies über MyMinfin unter „Meine Erklärung“ tun.
Ein Großteil deiner Angaben ist bereits eingetragen. Zudem steht dir hier auch Online-Hilfe zur Verfügung.
Für weitere Einreichungsmöglichkeiten: siehe Steuererklärung 2025.
Das hängt davon ab, wie du deine Erklärung einreichst:
Erklärung auf Papier
Erklärungen auf Papier müssen wir bis zum
30. Juni 2025 empfangen
Online-Erklärung
Für Online-Erklärungen hast du bis zum 15. Juli 2025 Zeit, und wenn du spezifische Einkünfte hast, kannst du bis zum 16. Oktober 2025 online eine Erklärung einreichen.
Glaubst du, dass du diese Frist vergessen wirst? Notiere die Einreichungsfrist in deinen Terminkalender. 😉
Das hängt von deinem Alter ab.
Ab 18 Jahren:
alle steuerpflichtigen Einkünfte
Du musst in deinem eigenen Namen eine Erklärung mit all deinen Einkünften, die du im Laufe des Vorjahres erhalten hast, einreichen:
Jünger als 18:
bestimmte Einkünfte
Du musst nur eine Erklärung einreichen, wenn du bestimmte Einkünfte hast.
Wenn du 2024 folgende Einkünfte erhalten hast, musst du diese 2025 in deiner eigenen Erklärung (Steuerjahr 2025) angeben:
Hast du bewegliche und/oder unbewegliche Güter? Lies hier, weshalb das wichtig ist.
Spätestens am 30. Juni 2026 erhältst du deinen Steuerbescheid bzw. deine Steuerberechnung für die Erklärung des Steuerjahres 2025. Darauf steht der definitive Betrag deiner Besteuerung. Hier findest du auch das Datum, an dem du eine Erstattung erhältst oder bis zu dem du Steuern nachzahlen musst.
Gut zu wissen:
Für Studenten ist die Steuerabrechnung häufig null. In diesem Fall musst du nichts tun.
Hast du 2024 einen Studentenjob ausgeübt?
Dann hast du von deinem Arbeitgeber eine Lohnkarte 281.10 erhalten, auf der die Höhe deiner Berufseinkünfte steht. Diese Einkünfte sind in deiner Erklärung anzugeben.
Wenn du einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten hast, siehst du, dass diese Einkünfte bereits angegeben sind.
Hast du keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten? Keine Sorge. 😉 Wenn du deine Erklärung über MyMinfin ausfüllst, wirst du sehen, dass diese Einkünfte normalerweise bereits angegeben sind.
Das hängt von deinen Einkünften ab. Wenn deine Einkünfte unterhalb eines bestimmten Jahresbetrags bleiben, zahlst du keine Steuern. Dieser Höchstbetrag ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und kann höher sein – je nach persönlicher Situation.
Wusstest du, dass:
Deine Eltern können dich in ihrer Erklärung des Steuerjahres 2025 zu Lasten nehmen, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst.
Lies hier, um welche Bedingungen es sich genau handelt.
Und bekommst du dafür Geld oder kostenlose Dienstleistungen oder Produkte?
Dann sind deine Einkünfte aus den Werbetätigkeiten steuerpflichtig und du musst diese in deiner Steuererklärung angeben. In den meisten Fällen handelt es sich um Berufseinkünfte. In Ausnahmefällen können diese Einkünfte als verschiedene Einkünfte betrachtet werden.
Postest du täglich, wöchentlich oder monatlich Werbebotschaften auf selbstständiger Basis und wirst dafür vergütet?
Dann musst du dich grundsätzlich auch als MwSt.-Pflichtiger registrieren.
Beträgt dein Jahresumsatz nicht mehr als 25.000 Euro?
Dann kannst du dich für eine MwSt.-Befreiung entscheiden. Dennoch musst du dich als MwSt.-Pflichtiger registrieren und deine MwSt.-Nummer beantragen.
Möchtest du mehr darüber erfahren?
Hier findest du alles über deine steuerlichen Pflichten als Influencer.